Zahnschmerzen und Gesichtsschmerzen: Behandlungsgrundsätze Wie Schmerzen im Mund- und Gesichtsbereich abgeklärt werden und warum nicht jeder Schmerz mit einem Eingriff am Zahn behandelt wird
Zuerst wird die Ursache gesucht. Zahnschmerz durch Karies, Nervenentzündung oder Wurzelentzündung wird am Zahn behandelt. Bei Nervenschmerzen oder Dauerschmerz ohne Befund können Eingriffe am Zahn den Schmerz verschlimmern. Deshalb wird dann nicht gebohrt oder gezogen.
Schritt 1: Ursache klären
Gespräch zu Beginn, Dauer, Art und Auslöser des Schmerzes.
Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch, Kiefergelenken und Kaumuskeln, Röntgenbild.
Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Neurologen, Hausärzten oder Schmerzmedizinern.
Blitzartige, elektrisierende Schmerzattacken, oft durch Berührung ausgelöst. Sie wird vor allem mit Medikamenten (z. B. Antikonvulsiva) behandelt, bei Bedarf operativ am Nerv. Die Leitlinie betont, dass sie nicht durch eine Zahnextraktion behandelt wird. Eine zahnärztliche Abklärung ist trotzdem sinnvoll, weil eine Wurzelentzündung ähnliche Schmerzen auslösen kann.
Dumpfer Dauerschmerz ohne erkennbare Ursache. Hier wird auf Operationen und Zahnentfernungen möglichst verzichtet, weil sie den Schmerz verstärken können. Hilfreich sind nach Leitlinien und Fachgesellschaften Aufklärung, Medikamente und Stressbewältigung.
Ein Zahn mit klarem Befund wird behandelt oder entfernt. Ein Zahn ohne Befund bei Dauerschmerz wird zunächst nicht angetastet. Auch ein Weisheitszahn wird bei unklarem Gesichtsschmerz nur entfernt, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass er die Ursache ist.
Sofort zum Zahnarzt oder in den Notdienst
Starke Schwellung im Gesicht, Fieber, Schluckbeschwerden oder Atemnot.
Unerträgliche, nicht abklingende Schmerzen nach einem Unfall oder einer Behandlung.
Auf einen Blick: Erhalten, ziehen oder ersetzen?
Situation
Was die Leitlinien nahelegen
Kau- oder Klopfschmerz, Karies oder Riss am Zahn
Zahn behandeln: Füllung, Wurzelbehandlung oder, wenn nicht erhaltbar, Entfernung.
Schwellung mit Fieber oder Schluckbeschwerden
Notfall. Ursache sofort beseitigen.
Blitzartige Schmerzattacken, durch Berührung auslösbar
Verdacht auf Trigeminusneuralgie. Medikamente und Nervenarzt, keine Zahnentfernung.
Dumpfer Dauerschmerz ohne Zahnbefund
Keine Eingriffe am Zahn. Schmerzmedizinische Abklärung.
Schmerz in Kaumuskeln oder Kiefergelenk
CMD-Behandlung, siehe Merkblatt Aufbissschienen.
Schmerz nach einer Behandlung
Nachkontrolle, damit wir Ursache und Befund prüfen.
Bei akutem Zahnschmerz werden Schmerzmittel gegeben und der Zahn per Wurzelbehandlung oder Entfernung versorgt. Ein Antibiotikum wird je nach Befund eingesetzt, nicht pauschal.
Die Leitlinie zur Trigeminusneuralgie stellt klar, dass diese nicht durch Zahnextraktion behandelt wird. Fachartikel warnen bei anhaltendem idiopathischem Gesichtsschmerz vor Eingriffen am Zahn.
Der Trigeminusnerv versorgt das Gesicht. Reizung führt zu kurzen, extrem heftigen Attacken. Behandelt wird in der Regel mit Medikamenten, in ausgewählten Fällen operativ am Nerv.
Zahnschmerz-ähnlicher Dauerschmerz ohne erkennbare Ursache am Zahn. Jeder Eingriff am Zahn kann die Beschwerden verlängern, wenn der Zahn gar nicht die Ursache ist.
Neuralgie: Nervenschmerz. Trigeminusnerv: Gesichtsnerv, der Gesicht und Kiefer versorgt. Atypische Odontalgie: Zahnschmerz ohne Zahnbefund. Idiopathisch: Ohne bekannte Ursache. Odontogen: Vom Zahn ausgehend. Analgetika: Schmerzmittel.
DGN, DGFDT u. a.: S1-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Trigeminusneuralgie, AWMF 030-016, 2023. · DGN-Leitlinie: Anhaltender idiopathischer Gesichtsschmerz. · Deutsche Schmerzgesellschaft: Patienteninformation Mund- und Gesichtsschmerz. · DGMKG, DGZMK: S2k-Leitlinie Operative Entfernung von Weisheitszähnen, AWMF 007-003. · RACGP: Patients with acute dental pain and other oral problems (Australien). · Academy of Medicine Singapore: Use of Antibiotics in Dentistry, 2024. · Duodecim: Käypä hoito, Leitlinie zu Zahninfektionen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Text gibt allgemeine Behandlungsgrundsätze aus Leitlinien von Fachgesellschaften wieder. Er ersetzt keine Untersuchung. Ob Ihr Zahn erhalten, gezogen oder ersetzt wird, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen nach Untersuchung, Röntgenbild und Beratung in der Praxis. Stand: Oktober 2026.
Sie haben eine Frage? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 02451 616 888 oder per E-Mail.